Wegzug

Ein Wegzug ist auf dem Einwohneramt zu melden. Bitte kommen Sie persönlich vorbei und bringen den bei der Anmeldung erhaltenen Schriftenempfangsschein mit.

Wir werden Ihre neue Adresse notieren und geben Ihnen den Heimatschein zurück.

Innert 8 Tagen (Ausländische Staatsangehörige) bzw. innert 14 Tagen (Schweizerbürger) müssen Sie sich bei der neuen Wohngemeinde anmelden.

Wegzüge ins Ausland sind 30 Tage vor dem Wegzugsdatum zu melden.