Wo Lauerz am schönsten ist

Lauerz ist in eine besonders sensible und schützenswerte Landschaft eingebettet. Aufgrund dieser Eigenschaften, ist die gesamte Fläche der Gemeinde Lauerz in zwei verschiedenen Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) eingetragen.

Die Schweiz ist weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt für ihre natürliche Schönheit mit Bergen, Tälern und Seen. Diese Attribute sind jedoch nicht gleichmässig verteilt und sind vor allem in den gebirgigeren Regionen vorzufinden, während im Flachland heute häufig Siedlungsbrei und Autobahnen das Landschaftsbild prägen.

Lauerz darf sich hingegen glücklich schätzen, denn von der Hochflue auf 1698 m.ü.M bis zum Lauerzersee auf 447 m.ü.M bietet die Landschaft in Lauerz vieles, was es sonst nirgends gibt. Neben den Trockenwiesen und Kastanienhainen an der Südflanke des Weidsteins, den Streuwiesen und Orchideenvorkommen im Rohrboden und den teils altehrwürdigen Hochstammobstgärten der Bauern trumpft Lauerz auch durch die unmittelbare Nähe des Dorfes zum Naturschutzgebiet “Moorlandschaft Lauerzersee” auf. Dass wir mit einer solchen Fülle an Naturschönheit gesegnet sind, wird spätestens dann deutlich, wenn wir einen Blick in unsere Nachbargemeinden werfen, wo nebst Autobahn und Gotthardeisenbahn schon längst ein Agglomerationscharakter Einzug gehalten hat, von dem Lauerz noch weitgehend verschont blieb und ein Dorf geblieben ist.

Das Gebiet von der Hochflue bis zur Seestrasse gehört zum Gebiet Vierwaldstättersee und Rigi, während das Gebiet unterhalb der Seestrasse zum BLN Gebiet Lauerzersee gehört. Ziel der Einteilung in ein BLN Gebiet ist die Erhaltung der Kulturlandschaft und der landschaftlichen Schönheit der jeweiligen Gebiete. Dabei enthält das Inventar die landschaftlichen Juwelen der Schweiz was 18.7% der Landesfläche entspricht. Die Tatsache, dass die Landschaft in Lauerz als besonders wertvoll und daher als schützenswert beurteilt wird, kommt jedoch nicht ohne Konsequenzen. So fordert das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz für BLN Gebiete eine “ungeschmälerte Erhaltung” oder zumindest eine “grösstmögliche Schonung”. Damit ist keinesfalls ein Verbot von jeglicher Veränderung gemeint, sondern die Pflicht zu besonderer Sorgfalt bei der Planung und Umsetzung von Projekten, welche die Landschaft und ihren Charakter beeinflussen. Damit ist klar, dass es sich bei BLN Gebieten nicht um Naturschutzgebiete-, sondern um Gebiete handelt die landschaftsschonend bewirtschaftet werden. Das bedeutet insbesondere für Bauern einen Mehraufwand, der den einzelnen Betreiben keinen direkten Nutzen bringt, jedoch dem Erhalt der Landschaft in ihrer ursprünglichen Form hilft.

Mit dem Betrieb eines Hofes im BLN Gebiet wie hier in Lauerz sorgen die Bauern also nicht nur für die Bewirtschaftung der Flächen, sondern ermöglichen mit ihrem Handeln auch den Erhalt dieser wertvollen Landschaft.

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