Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist bei der Gemeinde ein Baugesuch einzureichen.
- Planungs- und Baugesetz vom 17. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100)
- Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 1997 (VVzPBG, SRSZ 400.111)
- Baureglement der Gemeinde Lauerz
- Zonenplan Siedlung Lauerz
- Merkblatt amtliche Vermessung