Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürger, welche in Lauerz Wohnsitz haben.

Gemäss dem Gemeinde-Organisationsgesetz (GOG) müssen mindestens zwei Gemeindeversammlungen durchgeführt werden. Die finden in Lauerz jeweils im April (Rechnungslegung) und Dezember (Voranschlage/Budget) statt. Wenn in aussergewöhnlichen Fällen dringliche Geschäfte vorliegen, kann der Gemeinderat die Durchführung einer ausserordentlichen Versammlung anordnen. Diese finden in der Regel im März oder im September statt.

Aufgaben:
Die Gemeindeversammlung hat Aufgaben in den Bereichen:

  • Finanzen: Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses, Abnahme der Jahresrechnung, Genehmigung von Bauabrechnungen aufgrund von Spezialbeschlüssen (Abschliessende Beratung)
  • Rechtssetzung: Erlass von Verordnungen und Reglementen (Überweisung an die Urne)
  • Bau- und Planungsrecht: kommunaler Richtplan, Bau- und Zonenordnung, Gestaltungspläne, Sonderbauvorschriften (Überweisung an die Urne)
  • Allgemeines: Behandlung von Initiativen, Vertragswerke mit anderen Gemeinden, Organisation, Bestimmung des amtlichen Publikationsorgans etc. (Überweisung an die Urne)

Kompetenzen:
Für die zugewiesenen Aufgaben verfügt die Gemeindeversammlung über die notwendigen Kompetenzen.

Finanzielle Einschränkungen:

  • Bewilligung von einmaligen Krediten über Fr. 75'000.-
  • Bewilligung von wiederkehrenden Krediten über Fr. 5'000.-
  • weitere Einschränkungen bezüglich Verkauf und Tausch von Grundeigentum im Verwaltungs- und im Finanzvermögen
Voraussetzungen:

Die Einladung zur Gemeindeversammlungen erfolgt durch Publikation im amtlichen Publikationsorgan (Webseite, Infoblatt). Die Einladung mit Traktandenliste und einer kurzen Zusammenfassung der Geschäfte wird in alle Haushaltungen in schriftlicher Form verteilt.

Ab dem im Publikationstext vermerkten Datum sind die ergänzenden Akten in der Gemeinderatskanzlei während der Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Stimmberechtigten aufgelegt.