Jede Gemeinde ist verpflichtet, die gemäss kantonalem Recht vorgesehenen Kommissionen zu bestellen. Daneben kann der Gemeinderat weitere Kommissionen und ständige Arbeitsgruppen wählen.
Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (RPK) sowie der Vermittler und sein Stellvertreter werden – wie der Gemeinderat – vom Stimmbürger gewählt.
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Betriebskommission
Hauptaufgabe der Kommission ist die Planung und Umsetzung des Unterhaltes der gemeindeeigenen Liegenschaften sowie des Friedhofes.
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Einbürgerungskommission
Die Kommission beurteilt die eingereichten Gesuche um Erteilung des Bürgerrechtes (Einbürgerungen) nach den gesetzlichen Vorschriften und Gesetzen.
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Freizeitkommission
Hauptaufgabe der Kommission ist es, den reibungslosen Ablauf von Anlässen sowie die gute Zusammenarbeit mit den Lauerzer Vereinen sicherzustellen.
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Fürsorgebehörde
Die Sozialhilfebehörde der Gemeinde Lauerz ist unter Berücksichtigung der Sozialhilfegesetzgebung zuständig für die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde Lauerz besteht. Die finanziellen Leistungen sichern das soziale Existenzminimum und werden, abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten und Einkommensverhältnissen, individuell berechnet und stützen sich auf die gesetzlichen Grundlagen des Kantons Schwyz und den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
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Gemeindeführungsstab
Der Gemeindeführungsstab Lauerz kommt nur in besonderen oder ausserordentlichen Lagen zum Einsatz.
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Hoch- und Tiefbaukommission
Sie prüft alle öffentlichen Bauvorhaben, Bebauungspläne und Planungsberichte in den Bereichen Hoch- und Tiefbau.
- Personal- und Controllingkommission
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Raumplanungs- und Umweltkommission
Sie plant und realisiert Projekte im Auftrag des Gemeinderates in den Bereichen Raum- und Nutzungsplanung, Gewässerräume, Natur und Umweltschutz.
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Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Gemäss dem Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) § 61 2. besteht die Rechnungsprüfungskommission aus mindestens drei Personen.
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Schulrat
Der Schulrat nimmt die strategische Führung wahr. Folgende Aufgaben und Kompetenzen werden in der «Verordnung über die Volksschule» (SRSZ 611.210) definiert:
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Sicherheitkommission
Hauptaufgabe der Kommission ist die Sicherstellung der optimalen Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte wie Feuerwehr, Zivilschutz und Polizei. Sie ist zudem zuständig für die Prüfung von Anträgen für Anlässe in Bezug auf Sicherheitsfragen.
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Vermittler
Der Vermittler (in anderen Kantonen Friedensrichter genannt) übt seine Aufgabe im Nebenamt aus und muss alle vier Jahre neu gewählt oder bestätigt werden. Er ist an das Amtsgeheimnis gebunden und untersteht der Oberaufsicht des Bezirksgerichtes Schwyz. Sachlich zuständig ist er für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber, bei privatrechtlichen Baueinsprachen, in Erb- und Nachbarschaftssachen sowie bei Forderungen (mit oder ohne Betreibungen). Das kommunale Vermittleramt ist ausdrücklich nicht zuständig bei Ehesachen und Vaterschaftsprozessen sowie bei mietrechtlichen Verfahren.