Vermittler

Der Vermittler (in anderen Kantonen Friedensrichter genannt) übt seine Aufgabe im Nebenamt aus und muss alle vier Jahre neu gewählt oder bestätigt werden. Er ist an das Amtsgeheimnis gebunden und untersteht der Oberaufsicht des Bezirksgerichtes Schwyz. Sachlich zuständig ist er für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber, bei privatrechtlichen Baueinsprachen, in Erb- und Nachbarschaftssachen sowie bei Forderungen (mit oder ohne Betreibungen). Das kommunale Vermittleramt ist ausdrücklich nicht zuständig bei mietrechtlichen Verfahren.

Nach Eingang eines Schlichtungsgesuches (Mustervorlagen) in zweifacher Ausführung werden die beteiligten Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung eingeladen. Diese findet in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Eingang in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Lauerz statt. Ziel ist es, in einem formlosen Verfahren eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird der klagenden Partei eine Klagebewilligung ausgestellt. In besonderen Fällen und auf Antrag hin kann das Vermittleramt einen Entscheid (bei einem Streitwert von maximal CHF 2'000.00) oder einen Urteilsvorschlag (bei einem Streitwert bis maximal CHF 10'000.00) erlassen.

Für das Verfahren hat die klagende Partei je nach Aufwand und Umfang der Klage einen Kostenvorschuss von CHF 300.00 bis CHF 1000.00 zu leisten. Arbeitsrechtliche Verfahren bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.00 sind für die klagende Partei kostenlos.

Der Vermittler ist an das Amtsgeheimnis gebunden und untersteht der Oberaufsicht des Bezirksgerichtes Schwyz.