Für die Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnis ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Innerschwyz zuständig.
Das zuständige Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, welche sich auf Volljährigkeit und allfällige Einschränkungen der Handlungsfähigkeit durch Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts bezieht. Die Urteilsfähigkeit ist nicht Gegenstand der Bescheinigung.
Dem Antrag ist eine Kopie Ihres Passes oder oder Identitätskarte beizulegen.
Das Bestellformular finden Sie hier.