Für die Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnis ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Innerschwyz zuständig.
                    
                    
                    Das zuständige Amt für Kindes- und 
Erwachsenenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, welche sich 
auf Volljährigkeit und allfällige Einschränkungen der Handlungsfähigkeit
 durch Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts bezieht. Die 
Urteilsfähigkeit ist nicht Gegenstand der Bescheinigung. Die Gebühr für 
die Bescheinigung beträgt CHF 35.00 und wird separat in Rechnung 
gestellt.
Das Bestellformular finden Sie hier.