Hinweise für die Stimmabgabe

Die Staatskanzlei ist für die Organisation und die Durchführung der eidgenössischen sowie kantonalen Abstimmungen und Wahlen verantwortlich. Sie bildet die Drehscheibe zwischen der Bundeskanzlei, den Bezirken, den Gemeinden, den Parteien und der Öffentlichkeit.
Die gleichen Aufgaben nimmt auf Gemeindeebene die Gemeindekanzlei war.

Abstimmungslokal und Urnenöffnungszeiten

Urnenöffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Husmatt 1, 6424 Lauerz

Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr

Der Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung wird am Abstimmungssonntag jeweils um 11.00 Uhr das letzte Mal geleert.


Fehlende / Verlust Stimmunterlagen

Fehlende oder verlorengegangene Stimmunterlagen (Stimmausweis und -zettel) können beim Einwohneramt (Stimmregisterführer) gegen "Quittung für den Bezug von fehlenden Wahl- / Abstimmungsunterlagen" verlangt werden.

Die fehlenden Unterlagen müssen persönlich und unter Vorlegung eines amtlichen Ausweises abgeholt werden.


Briefliche Stimmabgabe

Wenn Sie brieflich abstimmen, ist für die Gültigkeit folgendes zu beachten:
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das beigelegte "Stimmkuvert" und verschliessen dieses.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Rückssendekuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung Lauerz erscheint.
  • Das Rücksendekuvert per Post zustellen oder im Briefkasten der Gemeindeverwaltung Lauerz, Husmatt 1, einwerfen.
Bei Postaufgabe muss das Antwortkuvert spätestens am Freitag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).

Nützliche Hinweise

Informationen und Empfehlungen zum richtigen Abstimmen