Heimatschein

Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers im Inland und wird aufgrund des Familienregisters vom Zivilstandsamt am Bürgerort/Heimatort ausgestellt. Das Einwohneramt oder die Person selbst bestellt beim Zivilstandsamt des Heimatortes einen Heimatschein.

Jede mündige Person hat Anspruch auf einen Heimatschein. Jedem Schweizer darf nur ein Heimatschein ausgestellt werden. Wenn Sie in einer Gemeinde zivilrechtlichen Wohnsitz nehmen (ausgenommen in der Heimatgemeinde) muss der Heimatschein beim Einwohneramt der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden.

Der Heimatschein kann jeweils beim zuständigen Zivilstandsamt einer Gemeinde bestellt werden. Auf folgendem Link kann das korrekte Zivilstandsamt gefunden werden https://www.e-service.admin.ch/competency-app/wick...

Falls Sie den Heimatort Lauerz haben, ist das Zivilstandsamt Innerschwyz zuständig, bitte richten Sie die Bestellung an folgende Mailadresse: mailto:zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch