Neubesetzung Fürsorgebehörde Lauerz

Die Fürsorgebehörde Lauerz besteht aktuell aus vier Gemeinderäten sowie dem Gemeindeschreiber als Fürsorgesekretär. In naher Zukunft wird, so wie gesetzlich vorgegeben, eine eigenständige Behördenvertretung angestrebt. Dazu wird die Lauerzer Bevölkerung aufgerufen, sich an der Neubesetzung der Fürsorgebehörde zu beteiligen.

13. August 2019

Die Gemeinde Lauerz ist in drei exekutive Bereiche unterteilt. Der Gemeinderat, die Fürsorge sowie die Schule sind als eigenständige und - in Bezug auf die Schule nur teilweise - eigenständige, voneinander getrennte Behörden mit eigener Entscheidbefugnis gegliedert.

Es besteht im Moment ein Interessenkonflikt zwischen dem Gemeinderat und der Fürsorgebehörde, da Letztere nur mit Gemeinderäten und dem Gemeindeschreiber besetzt ist. Der Gemeinderat und der Gemeindeschreiber sollen keine Informationen über die laufenden Fälle der wirtschaftlichen und der persönlichen Sozialhilfe haben.

Um diesem Umstand in Zukunft Rechnung zu tragen, soll die Fürsorgebehörde neu besetzt werden.

Die gesetzlich vorgesehene Gliederung sowie die Aufgaben der Fürsorgebehörde sind im Gesetz über die Sozialhilfe des Kantons Schwyz unter §7 (Bestellung und Zusammensetzung) und §8 (Aufgaben) geregelt:

Folgendes Profil sollte ein Mitglied der Fürsorgebehörde Lauerz mitbringen:

Persönlichkeit

  • Ein intaktes Menschenbild
  • Gesunder Menschenverstand
  • Offene, ausgeglichene, diskrete und verschwiegene sowie verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit Lebenserfahrung
  • Wille und Fähigkeit anderen Kulturen offen und neugierig zu begegnen
  • Eigeninitiative, Pragmatismus in der Lösungsfindung, Kreativität für Integrationsanliegen sowie Belastbarkeit im Umgang mit kritischen Situationen
  • Verständnis und Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenssituation

Fachliche Voraussetzungen

  • Offenheit und Interesse für Themen der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe und des Asyl- und Migrationswesens
  • Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in den Sachfragen der Fürsorgebehörde
  • Keine politischen Bindungen und/oder Weltanschauungen, welche der Aufgabe entgegenstehen
  • Es sind keine fachlichen Vorkenntnisse im Sozialbereich notwendig. Der Wille und die Fähigkeit, Neues zu erlernen und anzuwenden, sollte aber ein persönliches Interesse sein
  • Fähigkeit zum Aufbau und Pflege von Netzwerken
  • Sprachliche Gewandtheit in Wort und Schrift

Der Präsident der Fürsorgebehörde freut sich über möglichst viele Interessentinnen und Interessenten für diese spannende und für die Gemeinde sehr wertvolle Aufgabe.

Für ein erstes Gespräch zur Klärung möglicher Fragen stehen Ihnen Gemeinderat Michael Heiz oder Fürsorgesekretär Stefan Brauchli gerne zur Verfügung.

#gemeinderat