02. Juli 2020
Revidiertes Raumplanungsgesetz
Seit der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, welches am 1. Mai 2014 in Kraft trat, findet in der Raumplanung ein Paradigmenwechsel von der Aussen- hin zur Innenentwicklung statt. Der ungezügelte Landverbrauch der vergangenen Jahre und die damit einhergehende Zersiedelung sollen mit dem neuen Raumplanungsgesetz eingedämmt und die Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität verstärkt nach innen gelenkt werden. Konkret verlangt das revidierte Gesetz, dass die Siedlungen in ihrer Ausdehnung begrenzt, die Bauzonen auf einen maximal 15-jährigen Bedarf dimensioniert und überdimensionierte Bauzonen reduziert werden. Weiter sollen Massnahmen zur konsequenten Mobilisierung der inneren Bauzonenreserven getroffen werden.
Innerhalb eines fünfjährigen Bauzonenmoratoriums wurden alle Kantone verpflichtet, ein Raumkonzept auszuarbeiten und darauf basierend ihren kantonalen Richtplan anzupassen.
Kantonaler Richtplan Schwyz
Am 24. Mai 2017 trat mit der Genehmigung durch den Bundesrat der neue Richtplan des Kantons Schwyz, welcher die Vorgaben gemäss dem revidierten Raumplanungsgesetz auf kantonaler Stufe umsetzt, in Kraft.
In seiner Raumentwicklungsstrategie (RES) zeigt der Kanton Schwyz die Gesamtschau der erwünschten räumlichen Entwicklung bis 2040 auf. Für eine verstärkte Berücksichtigung der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen definiert der Kanton darin die verschiedenen Siedlungstypen «Urbaner Raum», «Periurbaner Raum» und «Ländlicher Raum», welche unterschiedliche Entwicklungsstrategien verfolgen. Im ländlichen Raum – zu dem auch die Gemeinde Lauerz gehört – soll ein moderates Wachstum sichergestellt und die bestehende Bevölkerungsdichte mindestens gehalten werden. Neueinzonungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Der kantonale Richtplan gibt zudem vor, dass sich die Gemeinden im Sinne eines haushälterischen Umgangs mit dem Boden sowie einer verstärkten Innenentwicklung vertieft mit ihrer künftigen Siedlungsentwicklung auseinandersetzen. Die konkreten Stossrichtungen für die künftige Entwicklung der Gemeinde Lauerz bedürfen einer soliden Grundlage im Sinne einer übergeordneten Strategie, um anschliessend bei der Umsetzung auf die konkreten Umstände und Bedürfnisse abgestimmte, eigentümerverbindliche Massnahmen treffen zu können. Zur Verankerung der kommunalen gesamträumlichen Entwicklungsziele verlangt der kantonale Richtplan deshalb ein Konzept zur Siedlungsentwicklung und -verdichtung.
Siedlungsentwicklungskonzept
Das vom kantonalen Richtplan verlangte Siedlungsentwicklungskonzept soll die Themen Innenentwicklung, Siedlungsverdichtung und -erneuerung behandeln, wobei der Fokus insbesondere auf eine qualitätsvolle Zentrums- und Ortskernentwicklung gelegt werden soll. Das Siedlungsentwicklungskonzept ist behördenverbindlich und Grundlage respektive Voraussetzung für eine Revision der kommunalen Nutzungsplanung.
Zur Sicherstellung eines bei der Öffentlichkeit breit abgestützten Siedlungsentwicklungskonzepts soll die Bevölkerung von Lauerz in den Planungsprozess einbezogen und regelmässig über den Stand der Planung informiert werden. Der konkrete Erarbeitungsprozess des Siedlungsentwicklungskonzepts erfolgt durch den Gemeinderat Lauerz, welcher durch die Raumplanungs- und Umweltkommission – bestehend aus Vertretern verschiedener Interessensgruppen – begleitet wird.
Erster Workshop und weiteres Vorgehen
Am 30. Juni 2020 hat der Gemeinderat Lauerz an einem gemeinsamen Workshop mit der Raumplanungs- und Umweltkommission mit der Erarbeitung des Siedlungsentwicklungskonzeptes gestartet. Nach einem kurzen Inputreferat wurden in Kleingruppen verschiedene Fragestellungen zu den wesentlichen Themen Wachstum, Siedlungsentwicklung/-qualität, Verkehr sowie Landschaft/Umwelt diskutiert.
Im Rahmen eines weiteren Workshops im kommenden Herbst sollen die Ergebnisse des ersten Workshops reflektiert und anschliessend basierend darauf ein erster Entwurf des Siedlungsentwicklungskonzepts erarbeitet werden. Die Bevölkerung von Lauerz wird dannzumal über den Entwurf informiert und hat zu gegebener Zeit die Möglichkeit zur Mitwirkung.#gemeinderat #siedlungsentwicklung #raumplanung