Mitteilung einer freiwilligen Trennung

Einigen sich beide Ehegatten einvernehmlich über eine Trennung und wird infolge der gemeinsame Ehegattenhaushalt aufgelöst, handelt es sich um eine freiwillige Trennung.

Eine Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten, welche den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen zu melden ist.

Bitte füllen Sie zur Mitteilung der Trennung das Formular "Trennungsmitteilung" aus und bringen Sie dieses zusammen mit den notwendigen Unterlagen zur Ummeldung bei den Einwohneramt Lauerz mit. Das Formular muss von beiden Ehegatten unterschrieben werden.

Die Trennung wird anschliessend im Einwohnerregister eingetragen und den zuständigen Amtsstellen (unteranderem dem Bereich Steuern) weitergeleitet. Bei Fragen bezüglich steuerrechtlichter Auswirkung einer Trennung nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Bereich Steuern auf.

Aufhebung einer freiwilligen Trennung

Eine freiwillige Trennung kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beider Ehegatten wieder aufgehoben werden, sofern die Trennung nicht mehr besteht.

Trennungsmitteilung