Interessieren Sie sich für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechtes? Sie können sich hier über die verschiedenen Einbürgerungsverfahren informieren. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.
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Erleichterte Einbürgerung
Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen.
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Ordentliche Einbürgerung
Als Schweizer Bürgerin und als Schweizer Bürger können Sie das Bürgerrecht der Gemeinde Lauerz erwerben, wenn Sie seit mindestens 5 Jahren in der Gemeinde wohnhaft sind.