Ihre Familie hat Zuwachs erhalten. Dazu gratulieren wir Ihnen ganz herzlich. Bitte nehmen Sie doch zeitnah Kontakt mit uns auf.
- Geburten im Spital werden durch die betreffende Spital-Verwaltung ans Zivilstandsamt gemeldet und dem Einwohneramt weitergeleitet.
- Ergänzend benötigt das Einwohneramt vom neugeborenen Kind die Konfession und eine Kopie der Krankenversicherungspolice (Prüfung des KVG-Obligatoriums).
- Wird Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dies innert 3 Tagen persönlich beim Zivilstandsamt Innerschwyz in Schwyz melden. Sie müssen das Familienbüchlein und die Geburtsanzeige, unterschrieben von der Hebamme, vorweisen.
- Ledige Personen (haben in der Regel kein Familienbüchlein) benötigen den Personenstandsausweis ihrer Heimatgemeinde oder den Anerkennungsschein.
#Geburt