Rechnungsprüfungskommission (RPK)

Gemäss dem Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) § 61 2. besteht die Rechnungsprüfungskommission aus mindestens drei Personen.

Die Mitglieder der RPK werden alle zwei Jahre an der Urne gewählt oder bestätigt.

Sie ist der Gemeindeversammlung unterstellt und rapportiert dieser über ihre Tätigkeiten.

Mitglieder

  • Schmidig Philipp, Seestrasse 9c, Präsident
  • Schuler Anton, Unterhof 6
  • Rickenbacher Katja, Bergstrasse 9