Fürsorgebehörde

Die Sozialhilfebehörde der Gemeinde Lauerz ist unter Berücksichtigung der Sozialhilfegesetzgebung zuständig für die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde Lauerz besteht. Die finanziellen Leistungen sichern das soziale Existenzminimum und werden, abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten und Einkommensverhältnissen, individuell berechnet und stützen sich auf die gesetzlichen Grundlagen des Kantons Schwyz und den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
  • Aufsicht über die öffentliche Sozialhilfe in der Gemeinde sowie Bezeichnung der Stelle, welche Sozialhilfe gewährt
  • Förderung und Koordination der öffentlichen und privaten Sozialhilfe auf Gemeindeebene
  • Gewährung der wirtschaftlichen Hilfe
  • Geltendmachung von familienrechtlichen Unterhalts- und Unterstützungsansprüchen sowie von Rückerstattungsansprüchen
  • Aufsicht über die Leistungsverträge mit der Caritas, dem Verein Sozialdienst Arth-Goldau, der Spitex Arth-Goldau und anderen Institutionen

Mitglieder

  • Villiger Cyrill, Oberdorf 26, Präsident
  • Betschart Sonja, Seestrasse 5
  • Casagrande Valérie, Untere Märchymatte 6
  • Truttmann Stefanie, Unterhof 2
  • Pfyl Valentin, Auliweg 32
  • Haas Marc, Dorfbachstrasse 19, 6431 Schwyz, Fachbereichsleiter Asyl, Migration Fürsorgesekretär*