Zustandsaufnahme Kanalisationsanlagen

Die öffentlichen und privaten Abwasseranlagen (Kanalisation) im Gemeindegebiet von Lauerz werden in den nächsten drei Jahren in Etappen im Rahmen des generellen Entwässerungsplanes (GEP) auf Schäden hin untersucht und allfällige Sanierungsmassnahmen erarbeitet.

11. September 2019

Warum diese Aufnahmen?

Bau, Betrieb und Unterhalt der öffentlichen, und privaten Abwasseranlagen unterstehen der Aufsicht des Gemeinderates (§ 14 Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz (EGzGSchG, SRSZ 712.110) vom 19. April 2000).

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sind die öffentlichen, sowie die privaten Eigentümer von Kanalisationsanlagen (Schmutzabwasser- und Meteorabwasseranlagen) verpflichtet, die Bedienung und Wartung sachgemäss auszuführen und nachzuweisen.

Dabei wird ein Prüfintervall von 10 – 15 Jahren berücksichtigt. Mit diesem Intervall werden Schäden frühzeitig erkannt und Sanierungsmassnahmen mit hohen Kostenfolgen können so eher vermieden werden. Kanalisationsanlagen, die den gesetzlichen Bestimmungen nicht genügen, sind zu sanieren.

Insbesondere in den Hochwasser gefährdeten Gebieten ist es sehr wichtig, über ein dichtes Leitungssystem (inkl. Schächte) bis unter die Bodenplatte aller Gebäude zu verfügen. Risse, Versätze, Wurzeleinwüchse, etc. verursachen Fremdwassereintritte und können zur Überlastung der Schmutzabwasseranlage führen. Die Gemeinde ist bestrebt, eine dichte Schmutzabwasseranlage zu betreiben. Dies erfordert eine sorgfältige Umsetzung, und die Mithilfe von allen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte hier: https://www.vsa.ch/de/fachbereiche-cc/siedlungsent..., Informationsfilm Siedlungsentwässerung

Welche Arbeiten werden ausgeführt?

  1. a. Spülen der Schmutzabwasserleitung mit anschliessender TV – Aufzeichnung.
  2. Die TV – Aufzeichnungen werden von der HSK Ingenieur AG ausgewertet.
  3. Bei festgestellten Schäden werden Massnahmen zur Sanierung erarbeitet und den jeweiligen Eigentümern schriftlich zugestellt.

Die Arbeiten für die Etappe 1 finden ab dem 23. September 2019 statt. Bei der Ausführung der Zustandsaufnahme kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter der beauftragten Firma ein Grundstück betreten müssen. Wir bitten, die Kontrollschächte frei zugänglich zu halten.

Die Zustandsaufnahme der Meteorabwasserleitung ist nicht vorgesehen. Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen aber ebenfalls einen Nachweis über den ordnungsgemässen Zustand. Liegenschaftsbesitzer die sich dazu entschliessen die Meteorabwasseranlage ebenfalls prüfen zu lassen, setzen sich bitte direkt mit dem beauftragten Unternehmen in Verbindung.

Kanal Engel AG, Altchileweg 1, 5646 Abtwil Tel. 041 317 33 00

Auftraggeber / Kostenträger

Auftraggeber und Kostenträger der Zustandsaufnahme ist die Gemeinde Lauerz. Die Kos-ten für die Ausführung der Sanierungsmassnahmen gehen zu Lasten der jeweiligen Eigentümer.

Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen die beauftragte HSK Ingenieur AG, Markus Tschümperlin, Tel. 041 825 65 00, gerne zur Verfügung.

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