Zurückschneiden von Baumästen, Sträucher und Hecken

Der Frühling wird in den kommenden Wochen das Wachstum von Sträuchern und Hecken auslösen. Dies kann bei ungenügender Pflege entlang der Strassen auf dem Gemeindegebiet zu gefährlichen Situationen im Strassenverkehr führen.

02. Mai 2019

Die Gemeinde ersucht die Besitzer von Liegenschaften in der Gemeinde Lauerz, die Äste ihrer Bäume, Sträucher und Hecken, welche über die private Grundstücksgrenze hinaus in öffentliche Strassen, Trottoirs und Wege hineinwachsen, auf das Mass der gesetzlichen Vorschriften zurückzuschneiden.

Nach der Strassenverordnung vom 15. September 1999 sind Hecken auf 1.00 m Höhe zu halten resp. auf diese Höhe zurückzuschneiden. In verkehrstechnischer Hinsicht wird mit höheren Hecken die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet, da die Übersicht bei Kurven oder der Ein-/Ausfahrt beeinträchtigt ist.

Bei Nichtbefolgen behält sich der Gemeinderat vor, die entsprechenden Arbeiten unter Kostenfolge für die Liegenschaftseigentümer ausführen zu lassen.

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