Weitere Beschwerde gegen das Projekt Seemattpark

Gegen den Gesamtentscheid des Kantons und die Baubewilligung des Gemeinderates in Sachen Seemattpark wurde durch die drei Einsprecher Beschwerde eingereicht.

13. August 2019

Mit Verfügung vom 7. August 2019 hat der Rechts- und Beschwerdedienst des Sicherheitsdepartementes den Gemeinderat Lauerz darüber informiert, dass gegen die Baubewilligungsbeschlüsse 2019-069 (Abbruch und Neubau Seemattpark) und 2019-070 (Neubau Seematt, Pfahlfundation) des Gemeinderates Lauerz vom 10. Juli 2019 und die Gesamtentscheide B2019-0038 und B2019-0039 des Amts für Raumentwicklung vom 6. Juni 2019 durch die drei einsprechenden Parteien Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht wurde.

Aktuell läuft die Rechtsmittelfrist, in der sich der Gemeinderat Lauerz und das Amt für Raumentwicklung im Verfahren äussern können.

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