Sachgeschäft Bergstrasse Lauerz an die Urne überwiesen

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 25. Februar 2019 wurde nach kurzer Diskussion das Sachgeschäft "Verpflichtungskredit von CHF 2‘700‘000 (Anteil Gemeinde CHF 1'540'000) für die Sanierung der Bergstrasse Lauerz" an die Urnenabstimmung vom 24. März 2019 überwiesen.

27. Februar 2019

An der ausserordentliche Gemeindeversammlung nahmen rund 50 Personen teil. Gemeinderat Stefan Betschart erläuterte die Ausgangslage, welche zu diesem Sachgeschäft geführt haben. Es basiert auf der Vorgabe des Kantons Schwyz aus dem Jahr 2004, welche verlangt, dass die Strasse in den beiden Gewässerschutzzonen Spätzeren und Schipf in Bezug auf die Ableitung des anfallenden Wassers zu sanieren seinen.

Urs Thali als begleitender Ingenieur zeigte anhand von Fotos den Zustand der Strasse auf. An vielen Stellen sind der Strassenbelag wie auch die Kofferung und bestehende Stützmauern in einem teilweise sehr schlechten Zustand.

Die Strasse ist im Moment gut entwässert, leidet aber durch die Kriechbewegungen, welche sich aus der Hanglage ergeben. Die Strasse wird in den Teilbereichen, welche nicht in einem schlechten Zustand sind, möglichst sanft saniert (Belag, Kofferungen, Stützmauern, Sickerleitungen). Die stark sanierungsbedürftigen Abschnitte müssen von Grund auf zurück- und neu aufgebaut werden. Das Wasser, welches in den Gewässerschutzonen Schipf und Spätzeren anfällt, müssen daraus abgeführt werden.

Seit 2015 sind nur noch Fahrzeuge mit maximal 18 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen. Dies aufgrund der damals als schlecht beurteilten Tragfähigkeit der Bergstrasse. Nach der Sanierung sollen wieder Fahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 32 Tonnen zugelassen werden, was der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zugutekäme.

Die Sanierung erfolgt in drei priorisierten Etappen. Zwingend als erste Etappe sind die beiden Bereiche in den Gewässerschutzzonen plus die Ausweichstellen zu realisieren. Danach die Strassen von oben bis an die Gewässerschutzonen. Letze Priorität hat der Rest Teil bis zur Seestrasse..

Es wird angestrebt, die Strasse möglichst immer für den Verkehr offen zu halten. Teilsperrungen können aber nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten der Sanierung gliedern sich in drei Bereiche:

  1. Gewässerschutzzonen CHF 650‘000
  2. Strasse 1. Priorität CHF 1‘280‘000
  3. Strasse 2. Priorität CHF 770‘000

Dies ergibt den Gesamtbetrag für die Sanierung der Bergstrasse von CHF 2‘700‘000 vor Abzug der Subventionen. Diese sind verbindlich in der Höhe von CHF 1‘160‘000 durch den Bund, Kanton und Bezirk Schwyz zugesagt und in deren Finanzplanung eingestellt. Das ergibt eine der Gemeinde Lauerz zuzuordnenden und zu finanzierenden Restbetrag in der Höhe von CHF 1‘540‘000. Dieser Betrag ist einerseits im Budget 2019 und der der Finanz-planung 2020-2022 eingestellt. Die Investitionskosten verteilen sich auf mehrere Rechnungsjahre und die Gemeinde kann beim Amt für Landwirtschaft ein zinsloses Darlehen für die Vorfinanzierung aufnehmen.

Stefan Betschart erläutert zum Abschluss noch die Konsequenzen, welche eine Ablehnung des Projektes an der Urne vom 24. März 2019 für die Gemeinde zur Folge hätten. Sollte die Sanierung nicht wie geplant realisiert werden könne entfallen die Subventionsbeiträge ersatzlos. Das würde bedeuten, dass die zwingend und nicht aufschiebbaren Sanierung der Abschnitte Spätzeren und Schipf in der Höhe von CHF 695‘000 allein durch die Gemeinde Lauerz zu finanzieren wären. Zudem müsste ein hoher Betrag für den laufende Unterhalt jährlich wiederkehrend budgetiert werden. Und das wäre auf jeden Fall teurer als die Arbeiten im Rahmen des Sanierungsprojektes ganzheitlich zu realisieren.

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat das Sachgeschäft am 19. Dezember 2018 geprüft und empfiehlt es der Bevölkerung zur Annahme.

Aus dem Plenum stellte sich die Frage, warum die Gewichtsbeschränkung nicht bei den heutige 18 Tonnen belassen würde und was die sich daraus ergebenden Konsequenzen wären?

Gemeinderat Stefan Betschart führte aus, dass 18 Tonnen nicht subventionsfähig seien. Die beiden ersten Etappen würden rund 5% teurer, weil es mehr Fahrten ergäbe aufgrund der bestehenden Gewichtsbeschränkung. Urs Thali ergänzt, dass die Strasse nicht durch das Gewicht der Fahrzeuge leide, sondern vornehmlich durch die Anzahl der erfolgten Fahrten.

Es wurden keine weiteren Frage mehr gestellt. Die Sachvorlage ist von der Versammlung an die Urnenabstimmung vom 24. März 2014 überwiesen worden.

Protokoll

#Gemeinderat #Gemeindeversammlung