Regierungsrat weist Beschwerde zum Seemattpark ab

Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 303/2020 vom 21. April die Beschwerde in Sachen Seemattpark abgewiesen. Der Gemeinderat Lauerz zeigt sich sehr erfreut über den positiven Entscheid.

29. April 2020

Das Verfahren betreffend der Beschwerde der drei Einspracheparteien in Sachen Baubewilligung Seemattpark hat eine weitere, wichtige Hürde genommen. In seinem 25-seitigen Beschluss klärt und heilt der Regierungsrat die durch die Beschwerdeführenden und ihre Anwälte vorgebrachten Gründe. In Teilen wird den Einsprechenden zu Detailfragen teilweise recht gegeben, die Beschwerde als solche aber klar abgewiesen.

Die Beschwerdeführenden haben nun die Gelegenheit, innerhalb von 20 Tagen beim Verwaltungsgericht Schwyz gegen den Entscheid Beschwerde einzureichen.