Regierungsrat stützt den Gemeinderat

Seit Ende letzten Jahres wird der Zustand der Kanalisationsleitung auf dem Gemeindegebiet überprüft. Der Gemeinderat hat beschlossen, auch die Kosten für die privaten Leitungen zulasten der Spezialfinanzierung Kanalisation zu übernehmen. Dagegen regte sich im Gemeinderat Widerstand. Der Regierungsrat hat mit Beschluss 308/2020 das Vorgehen des Ressorts Bau- und Kanalisationswesen vollumfänglich gestützt.

26. April 2020

Im Januar 2018 ereignete sich das letzte Hochwasser in Lauerz. Die Überschreitung des kritischen Wasserstandes des Lauerzersees zeigte auf, dass die Pumpwerke nicht genügend Leistung erbringen konnten. Andererseits floss viel Schmutzwasser aus der Kanalisation in den See. Beide Aspekte bewogen Gemeinderat Josef Ehrler, Präsident der Bau- und Kanalisationskommission, ein Planungsprojekt zu starten.

Die Beurteilung der aktuellen Situation und der Umstand, dass der Zustand der Kanalisation auf dem Gemeindegebiet seit Jahrzehnten nicht mehr systematisch und flächendeckend beurteilt worden ist, zeigten die Dringlichkeit auf. Es wurde entschieden, die Aufnahmen in drei Etappen von 2019 bis 2023 durchzuführen. Da es sich bei der Kanalisation um eine Spezialfinanzierung, gespeist aus den Kanalisationsgebühren der Liegenschaftenbesitzenden, handelt musste dazu kein Beschluss des Gemeinderates oder ein Sachgeschäft eingeholt werden. Mit der Planung des Projektes wurden die GEP-Ingenieure der HSK Ingenieure AG, Küssnacht beauftragt.

Gemäss § 13 Abs. l des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz vom 19. April 2000 (EGzGSchG, SRSZ 712.110) planen, betreiben, unterhalten und beaufsichtigen die Gemeinden alle im generellen Entwässerungsplan (GEP) enthaltenen öffentlichen Kanalisationen, Sonderbauwerke und Abwasserreinigungsanlage. In verschiedenen Grundlagenpapieren des Kantons und von Fachverbänden wird explizit darauf hingewiesen, dass es den Gemeinden empfohlen wird, auch die Zustandsaufnahmen der privaten Leitungen zulasten der Spezialfinanzierung zu übernehmen. Selbstverständlich sind dabei die Liegenschaftenbesitzenden für die Behebung von festgestellten Mängeln, auf ihre Rechnung zuständig.

Von entscheidender Bedeutung ist es, dass die Dichtigkeit des Leitungsnetzes nur garantiert werden kann, wenn die Aufnahmen mit einem einheitlichen Verfahren durch eine zertifizierte Firma im Auftrag der Gemeinde durchgeführt werden. Ohne diese Dichtigkeit können die Leistungsanforderungen der drei Seewasser-Pumpwerke nicht korrekt berechnet werden.

Das gewählte Vorgehen wurde den Direktbetroffenen nach Absprache mit verschiedenen Interessengruppierungen schriftlich mitgeteilt.

Mit den Arbeiten der Etappe 1 wurde ab 23. September 2019 begonnen, die weiteren Etappen werden dieses Jahr und allenfalls 2021 erfolgen.

Die Auswertung der ersten Etappe in der Niedermatt zeigen bereits jetzt eindrücklich auf, dass bei gewissen Leitungen dringender Handlungsbedarf besteht.

Aufgrund einer Anfrage zur Rechtssicherheit aus dem Gemeinderat heraus hat sich der Regierungsrat mit diversen Fragen beschäftigt. Der Gemeinderat unterbreitete in diesem Verfahren vier verschiedenen Varianten. Er hat beantragt, das gewählte Vorgehen, auch unter Berücksichtigung der speziellen Situation in Lauerz mit Seeanstoss und dem starken Wasserdruck von der Rigiflanke her, zu genehmigen.

Diesem Antrag wurde nun am 21. April 2020 mit RRB 308/220 vollumfänglich die Zustimmung erteilt. Zudem wird der Regierungsrat in nächster Zeit die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anpassen, dass auch andere Gemeinden vom Vorgehen der Gemeinde Lauerz profitieren können.

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