Keine Wahlvorschläge eingereicht

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl in den Gemeinderat Lauerz ist am vergangenen Freitag, 12. April 2019, ungenutzt abgelaufen.

12. April 2019

Weder aus den Reihen der Ortsparteien noch aus der Bevölkerung sind innerhalb der gesetzten Frist Wahlvorschläge für die Ersatzwahl in den Gemeinderat Lauerz eingereicht worden.

Der Wahlgang vom 19. Mai 2019 findet gemäss den gesetzlichen Vorgaben trotzdem statt. Die Gemeinde wird den Abstimmungsunterlagen eine leere Wahlliste beilegen. Wählbar sind alle kantonal stimmberechtigten Personen ab dem 18. Altersjahr. Für diesen Wahlgang gilt das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen. Auf dem blanko Wahlzettel sind nebst Name und Vorname zusätzlich die Adresse und wenn möglich das Geburtsdatum der vorgeschlagenen Person aufzuführen.

Es ist möglich, sich in der Zeit bis zum 19. Mai 2019 noch als Kandidatin oder Kandidat für die Ersatzwahl zur Verfügung zu stellen. Die Wahlpropaganda müsste in diesem Fall selbständig durchgeführt werden. Die Gemeinde kann hier keine Unterstützung mehr bieten.

Sollte sich im ersten Wahlgang keine Wahl ergeben oder würde eine Wahl abgelehnt werden, muss ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden. In diesem gilt das relative Mehr. Der Gemeinderat hat den 30. Juni 2019 als Datum für den zweiten Wahlgang festgelegt.

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