Grabräumung Friedhof Lauerz

Gestützt auf Art. 16 des Friedhof-Reglements ordnet der Gemeinderat Lauerz die Abräumung, unter Einhaltung der Grabesruhe der nachfolgenden Gräber, an.

01. April 2020

  • Im Quader H die Urnengräber Nr. 7 – 12, 14 – 18, 20, 22, 24 – 26
  • Im Quader F die Erdbestattungen Nr. 1 – 18
  • Im Quader E die Kindergräber Nr. 1, 3, 4 und 5

Plan Friedhof

Friedhof-Verzeichnis

Die Angehörigen werden eingeladen, die Grabdenkmäler und Bepflanzungen bis zum 05. Juli 2020 zu entfernen. Wird das Friedhofpersonal für die Abräumung einer Grabstätte beansprucht, werden die Kosten nach Aufwand den Angehörigen in Rechnung gestellt. Die Wegplatten und die Grabeinfassung sind Eigentum der Gemeinde.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Lauerz unter Telefon 041 818 66 88 gerne zur Verfügung.

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