Gemäss dem Gesetz über die Organisation der Gemeinden und Bezirke (GOG) muss die Ersatzwahl innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Der Gemeinderat hat entschieden, die Ersatzwahl im ordentlichen Verfahren durchzuführen. Der Gemeindeschreiber wurde mit der Kommunikation und der Planung beauftragt.
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