Eingabefrist wieder ungenutzt verstrichen

Es sind auch für den zweiten Wahlgang für die Ersatzwahl in den Gemeinderat Lauerz keine Wahlvorschläge eingereicht worden.

29. Mai 2019

Der zweite Wahlgang vom 30. Juni 2019 findet gemäss den gesetzlichen Vorgaben statt.

Die Gemeindeverwaltung wird den Abstimmungsunterlagen eine leere Wahlliste beilegen. Wählbar sind alle kantonal stimmberechtigten Personen ab dem 18. Altersjahr. Für diesen Wahlgang gilt das relative Mehr der abgegebenen Stimmen. Auf dem blanko Wahlzettel sind nebst Name und Vorname zusätzlich die Adresse und wenn möglich der Jahrgang der vorgeschlagenen Person aufzuführen.

Es ist möglich, sich in der Zeit bis zum 30 Juni 2019 noch als Kandidatin oder Kandidat für die Ersatzwahl zur Verfügung zu stellen. Die Wahlpropaganda müsste in diesem Fall selbständig durchgeführt werden. Die Gemeinde kann hier keine Unterstützung bieten.

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