Allgemeine Finanzlage und Projekt „Seemattpark“

Im Zusammenhang mit der Gestaltung des Seemattparks gab es bisher zwei Projekte und damit verbunden zwei Abstimmungen (17. Juni 2012 und 1. Mai 2016) mit jeweils knappem Ausgang.

20. November 2020

1. Vorgeschichte "Seemattpark "

  • Abstimmung vom 17. Juni 2012 mit 6 Stimmen Unterschied
  • Abstimmung vom 1. Mai 2016 mit 12 Stimmen Unterschied

Mit Beschluss 496/2020 vom 23. Juni 2020 verlangt der Regierungsrat von der Gemeinde, den Verpflichtungskredit für das Projekt nochmals zu überarbeiten und den Stimmberechtigten die entsprechend korrigierte Fassung vorzulegen. Begründet ist dieser Entscheid damit, dass das Projekt erheblich von jenem aus dem Jahr 2012 abweicht, für welches ein Verpflichtungskredit von CHF 3‘670’00.00 gesprochen worden war. So wurde (gemäss der Gegenüberstellung der Projekte im Schreiben des Gemeinderates Lauerz vom 8. Juni 2020) auf zwei Fahrzeugunterstände sowie zusätzlich auf den Einbau eines Lifts verzichtet. Der Stellplatz für das Feuerwehrboot wurde ursprünglich direkt am Wasser in einem kleinen Bootshaus geplant, im aktuellen Projekt ist dieses Bootshaus nicht mehr vorgesehen und dafür auf Kosten eines Fahrzeugunterstandes ein Raum für das Feuerwehrboot im Querbau eingeplant. Im Obergeschoss wurde sodann der ursprünglich geplante Gewerberaum von 135 m2 gänzlich weggelassen und statt einer 4.5- neu eine 5.5-Zimmer-Wohnung und zusätzlich ein Technikraum eingeplant. Schliesslich sind statt 8 noch 6 Wohnwagenparkplätze und statt 14 noch 9 Trockenbootsplätze vorgesehen. Dies hat aus Sicht der Regierung eine Kostenfolge, über dessen Auswirkungen die Lauerzer Bevölkerung nochmals informiert werden muss. Dabei müssen auf die wesentlichen Abweichungen mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Finanzierung und Folgekosten hingewiesen werden. Alle diese Änderungen mussten im Laufe des Verfahrens aufgrund von Kantonalen Vorgaben angepasst werden.

Das Baugesuch für das redimensionierte Projekt ist hängig vor dem Schwyzer Verwaltungsgericht, aufgrund zahlreicher Einsprachen. Je nach Entscheid muss mit dessen Weiterzug an das Bundesgericht gerechnet werden. Der Gemeinderat erwartet den Entscheid des Verwaltungsgerichts nächstens.

2. Allgemeine Finanzlage der Gemeinde

Die Gemeinde hat den Verpflichtungskredit gemäss Auftrag des Regierungsrats neu berechnet. Er beträgt mit Überführung der Liegenschaft Seemattpark vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen (CHF 530‘000) nahezu 4 Mio. Franken (CHF 3‘970‘000). Die Überführung der Liegenschaft in das Verwaltungsvermögen ist die Folge der Einführung des „Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2“), welches der Regierungsrat per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt hat.

Mit den neuen Rechnungslegungsvorschriften soll den Behörden, aber auch der Öffentlichkeit ein klares und wahrheitsgetreues Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt werden … Die Bezirke und Gemeinden werden im 2020 den Finanzplan (Voranschlag 2021 und die drei Folgejahre) nach HRM2 erstellen und per 1. Januar 2021 die Rechnungsführung und -legung vollständig umstellen. So steht es im HRM2-Faktenblatt des Finanzdepartements.

Nebst diesen aufwändigen Umstellungsarbeiten im Bereich Finanzen sind in der Gemeinde in den kommenden Jahren vordringlich wichtige Bauprojekte zu finanzieren. Es sind dies namentlich: Unterhalt und Sanierung von Kanalisation und Seewasserleitung, für die bis zum Abschluss der Aufnahme die Kosten noch nicht absehbar sind, Bau der Gemeindekanzlei zum Preis von CHF 3‘300‘000 und Abschreibungskosten sowie Zinsen in den Folgejahren, Abschluss der Bergstrasse CHF 476‘000 samt Abschreibungen während den kommenden 25 Jahren. Käme zu diesen Herausforderungen in der gleichen Zeitphase auch noch das umstrittene Projekt „Seemattpark“ dazu (soweit es nach dem Gang durch die Gerichtsinstanzen grünes Licht für die Realisierung erhielte), würde dies aus heutiger Sicht – ohne mehrfache Erhöhung der Steuern – die Finanzen der Gemeinde überstrapazieren.

Der Gemeinderat bedauert sehr, dass er das Projekt «Seemattpark» in heutiger Form aufgeben muss. Aber um bei einer allfälligen Ablehnung, des vor Verwaltungsgericht hängigen Dossiers, nicht auch noch während zusätzlicher zwei Jahre blockiert zu sein hat der Gemeinderat basierend auf dieser Gesamtbetrachtung entschieden, das umstrittene Projekt „Seemattpark“ zurückzuziehen bzw. den Stimmberechtigen dazu keinen neuen Verpflichtungskredit gemäss Vorgaben des Regierungsrates zu beantragen. Der Gemeinderat wird gleichzeitig mit der Öffentlichkeit auch die Einsprecher über diesen Entscheid informieren. Die Kosten, welche mit dem Rückzug des Projektes verbunden sind, wird er im Rechnungsabschluss 2020 ausweisen.

3. Projekt „Seemattpark“ bleibt Thema

Zusammen mit dem Entscheid zum vorläufigen Rückzug des noch vor Gericht hängigen Projekts hält der Gemeinderat fest, dass er die Gestaltung des Seemattparks weiterhin im Auge behält. Er beabsichtigt, den Stimmberechtigten in einer bezüglich Gemeindefinanzen günstigeren Zeit ein neues Projekt vorzulegen, das für die Gemeinde finanziell verkraftbar ist und zudem die Chance hat, vom Grossteil der Bevölkerung befürwortet zu werden.

Für den Gemeinderat
Gaby Luternauer
Gemeindepräsidentin

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